18.06.2009 / HEYE UND GWA GEWINNEN GEGEN GEMA
Eigenwerbung mit Werbespots auf Agenturwebseiten ohne GEMA-Vergütung möglich
Die Werbeagentur Heye hat gemeinsam mit dem Gesamtverband der Kommunikationsagenturen GWA e.V. eine wichtige Entscheidung für die Eigenwerbung von Agenturen herbeigeführt. Diese dürfen mit den von ihnen kreierten Werbepots auf ihrer Webseite für sich werben, ohne dass sie der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Auskunft darüber geben oder eine Vergütung zahlen müssen.
Während der insgesamt sieben Jahre andauernden Auseinandersetzung, klagte Heye mit Unterstützung des GWA im Rahmen eines Musterprozesses gegen die GEMA. Die erste und zweite Instanz hatten die Klage noch abgewiesen. Deren Urteile wurden nun aber vom Bundesgerichtshof (BGH) letztinstanzlich aufgehoben. Der BGH stellte fest, dass die GEMA nicht berechtigt ist, von Heye Auskunft und/oder Vergütung für die Musik in den zur Eigenwerbung auf der Webseite gezeigten Werbespots zu verlangen.
„Wir freuen uns über das Urteil, weil damit eine wichtige Entscheidung für die Branche getroffen worden ist“, kommentiert Patrick von Heyden, General Counsel der Heye Group. „Die Werbung von Agenturen mit ihren Arbeitsergebnissen darf nicht durch GEMA – Gebühren behindert werden – das Urteil hat große Bedeutung für den GWA und seine Mitglieder“, so GWA-Justitiar Dr. Eberhard Kolonko.